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BVerwG, 29.04.1961 - II B 14.61 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.1960 - I A 705/60
- BVerwG, 29.04.1961 - II B 14.61
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 28.10.1960 - II B 35.60
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verletzung der gerichtlichen …
Auszug aus BVerwG, 29.04.1961 - II B 14.61
Das bedeutet, soweit die Verletzung der Aufklärungspflicht durch Nicht Vernehmung von Zeugen gerügt werden soll, daß der Beschwerdeführer die Zeugen, die nach seiner Ansicht hätten vernommen werden müssen, unter Anführung der in ihr Wissen gestellten Tatsachen hätte bezeichnen müssen, und zwar - im Hinblick auf § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO - in einer Weise, die den Schluß ermöglicht, daß das Urteil, gegen das die Revision zugelassen werden soll, auf der Nichtvernehmung der Zeugen beruhen kann (vgl. Beschluß des Senats vom 28. Oktober 1960 - BVerwG II B 35.60 -, DÖV 1960, 957; NJW 1961, 425). - BVerwG, 29.12.1960 - II B 44.60
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Änderung der allgemeinen …
Auszug aus BVerwG, 29.04.1961 - II B 14.61
An dieser Rechtslage hat sich durch das Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsordnung nichts geändert, wie der beschließende Senat in seinem Beschluß vom 29. Dezember 1960 - BVerwG II B 44.60 - (DÖV 1961 S. 192) ausgeführt hat.